Der Bedarfs- und Entwicklungsplan beschreibt die Vorkehrungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe nachdem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 1998 (HBKG).
Er beschreibt damit auch Wesentlichen den Zuschnitt des Amtes, in dessen Zuständigkeit die Bereiche Brandschutz, Allgemeine Hilfe, Zivil- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst fallen.
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