SG 11 Gefahrenabwehrplanung und Katastrophenschutz

Im Sachgebiet Gefahrenabwehrplanung werden planerisch alle Maßnahmen vorbereitet, die dazu dienen, den gesetzlichen Auftrag für die Sicherstellung des Brandschutzes und die Allgemeine Hilfe und die Vorgaben der landesweit geltenden Feuerwehr-Dienstvorschriften zu erfüllen.  

Die planerische Arbeit wird in drei große Themenbereiche untergliedert:  

Die strategische Einsatzplanung beantwortet zum Beispiel folgende Fragen:      

  • Wie viel Feuerwehr benötigt die Wissenschaftsstadt Darmstadt in welcher Qualität (Bedarfsplanung)?
  • Welche Einheit muss bei welcher Einsatzlage ausrücken (Alarm- und Ausrückeordnung)?
  • Nach welchen Standards arbeitet die Feuerwehr (Standard-Einsatzregeln)?
  • Wie ist die Führung organisiert (Führungsorganisation)?  


Die Ereignis- und lagebezogene Einsatzplanung regelt die Arbeit der Feuerwehr bei besonderen Einsatzlagen. Ort und Zeit eines Ereignisses sind vorher nicht bekannt. (Beispiele: Unwetter oder Gefahrstoff-Freisetzungen)  

Bei der objektbezogenen Einsatzplanung orientieren sich die Festlegungen immer an einer konkreten Örtlichkeit. Ort und Zeit eines Ereignisses sind in den meisten Fällen vorher bekannt.  

Beispiele:       

  • Fußballspiele im Jonathan-Heimes-Station am Böllenfalltor      
  • Schlossgrabenfest  
  • Heinerfest       
  • Wald   
  • Straßen   
  • Schienen (DB AG)    
  • Besondere Liegenschaften mit erhöhten Anforderungen (z. B. Wilhelminentunnel)    

Zur Vorbereitung von Einsätzen gehört es, dass wichtige Informationsquellen für die ausrückenden Kräfte immer zur Verfügung stehen und die Aktualität der Daten permanent sichergestellt ist.  

Beispiele:  

  • Kartenmaterial zu unterschiedlichen Themen und in verschiedenen Maßstäben  
  • Nachschlagewerke zu Gefahrstoffen
  • Datenbanken zu Gefahrstoffen     
  • Bereitstellung besonderer Formulare, die an Einsatzstellen benötigt werden    
  • Wissensmanagement (EDV-basierte Bereitstellung aller verfügbaren Informationen)  

Zur Einsatzvorbereitung gehört auch das Schlüsselmanagement. Dahinter verbirgt sich die Aufgabe, alle erforderlichen Schlüssel, die stadtweit in ganz verschiedenen Bereichen von der Feuerwehr benötigt werden, auf ausgewählten Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr immer dabei zu haben (Beispiele: Schrankenanlagen im Wald oder auf dem Gelände der Technischen Universität)  

Auch die statistische Auswertung von Einsätzen sowie die Nachbereitung von Ereignissen im Rahmen eines Qualitätsmanagements finden im Sachgebiet 11 statt.

Die im Gesetz nur sehr allgemein beschriebenen Aufgaben einer Unteren Katastrophenschutzbehörde sind in der praktischen Umsetzung ausgesprochen vielfältig:  

Allgemeine Aufgaben:    

  • Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes mit den erforderlichen baulichen Anlagen und der erforderlichen Ausrüstung (HBKG § 29 Abs. 1 Ziffer 2)       
  • Einrichtung von Führungsstrukturen für besondere Einsatzlagen (HRDG § 6 Abs. 2 und HBKG § 29 Abs. 1 Ziffer 1) 
  • Sicherstellung der Warnung und Information der Bevölkerung (HBKG § 3 Abs.1 Ziffer 5)
  • Aufstellung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen (HBKG § 29 Abs. 1 Ziffer 4)
  • Durchführung von Katastrophenschutzübungen (HBKG § 29 Abs. 1 Ziffer 5)  

 

Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes

Für die Wahrnehmung der Aufgaben kann die Untere Katastrophenschutzbehörde in der Wissenschaftsstadt Darmstadt neben dem Personal der Berufsfeuerwehr auf zahlreiche Ehrenamtliche von anderen Organisationen im Ereignisfall zurückgreifen. Rechnet man das gesamte hauptberufliche und ehrenamtliche Personal zusammen, tragen im Zuständigkeitsbereich der Unteren Katastrophenschutzbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt über 1000 Einsatzkräfte Verantwortung für den Bevölkerungsschutz.  

Neben der Berufsfeuerwehr Darmstadt und dem hauptberuflichen Rettungsdienstpersonal sind noch folgende Organisationen in den ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz eingebunden:     

 

Darüber hinaus stehen Kräfte der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft im Bedarfsfall zur Verfügung. Weiterhin können in Abstimmung mit der oberen Katastrophenschutzbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) auch Einheiten der angrenzenden Landkreise angefordert werden.  

 

Führungsstrukturen

Bei besonderen Ereignissen wird die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr durch besondere Führungsgremien koordiniert. Dabei wird in Darmstadt zwischen einem Katastrophenschutzstab und dem Krisenstab der Stadtverwaltung mit der dazu gehörenden Koordinierungsgruppe (KGS) unterschieden.  

Zur Bewältigung der humanitären Notlage während der Flüchtlingskrise ab August 2015 waren alle drei Führungsgremien teilweise über Wochen aktiv.  

 

Warnung und Information der Bevölkerung

Bei großen Schadensereignissen ist eine schnelle Warnung und Information der Bürgerinnen und Bürger von besonderer Wichtigkeit. Hierzu kommen folgende Möglichkeiten in Frage:

 

Sirene

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterhält und betreibt zusammen mit ansässigen Großfirmen ein flächendeckendes Netz mit Sirenenanlagen.

Wenn die Sirenen ertönen - es handelt sich dabei um einen Heulton von einer 1 Minute Dauer- sollte unverzüglich das nächste geschlossene Gebäude aufgesucht werden. Darüber hinaus Türen und Fenster schließen, Lüftungs-, Klima- und Dunstabzugsanlagen abschalten. Schalten Sie Ihr Rundfunk-/ Fernsehgerät auf einen Sender des HR, auf Radio FFH oder auf das Zweite Deutsche Fernsehen ein.

Sirenen dienen zur Warnung der Bevölkerung vor Gefahren aller Art.

 

Fernseher und Rundfunk

Wir empfehlen daher, in "stürmischen Zeiten" immer ein Rundfunk- oder ein Fernsehgerät auf einem Regionalsender einzuschalten.

 

Lautsprecherdurchsagen

Neben der Information über Rundfunk und Fernsehen können durch Lautsprecherwagen der Polizei und Feuerwehr ebenfalls entsprechende Informationen oder Warnungen in den betroffenen Gebieten verbreitet werden. Diese Art der Warnung hat aber auch den Nachteil, dass aufgrund der Durchsagen die Fenster geöffnet werden und dementsprechend Schadstoffe in die Häuser gelangen können.

Allgemeine Informationen über die Möglichkeiten der Warnung und Informationen sowie über bestimmte Verhaltensregeln können dem Merkblatt "Sirenalarm - Was ist zu beachten?" entnommen werden.

Download als PDF-Datei

Bei großen Schadensereignissen richtet die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Informationstelefon unter der Rufnummer 13-2060 ein.  

 

Katastrophenschutzpläne

Von der Unteren Katastrophenschutzbehörde muss ein Katastrophenschutzplan erstellt und fortgeschrieben werden, in dem die Organisation des Katastrophenschutzes für die Wissenschaftsstadt Darmstadt beschrieben wird. Dieser Plan enthält Informationen zur Erreichbarkeit von Behörden, Firmen und einzelnen Funktionsträgern. Im Katastrophenfall entsteht meistens der Bedarf an besonderen Geräten und Materialien für die Gefahrenabwehr. Für die Beschaffung sind Bezugsquellen und Ansprechpartner auch außerhalb der normalen Büroarbeitszeiten gelistet.  

 

Sonderschutzpläne für besondere Ereignisse ergänzen die Regelungen des Katastrophenschutzplans.      

  • Ausfall kritischer Infrastrukturen (z. B. Strom, Wasser)       
  • Unwetterereignisse        
  • Erdbeben      
  • Tierseuchen       
  • Pandemie        
  • Evakuierung und Unterbringung der Bevölkerung       
  • Maßnahmen in der Umgebung kerntechnischer Anlagen      
  • Waldbrand     
  • Großräumige Gefahrstoff-Ausbreitungen        
  • Unfälle mit einem Massenanfall von Verletzen      
  • Explosionen      
  • Großbrände       
  • Kulturgutschutz  

 

Die besondere Leistungsfähigkeit der in der Wissenschaftsstadt Darmstadt am Bevölkerungsschutz beteiligten Organisationen konnte ab August 2015 in der Erstphase zur Bewältigung der humanitären Notlage bei der Unterbringung der zahlreichen Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften eindrucksvoll unter Beweis gestellt werden!